AGB · pan L. begeistert!
Pan L. erstellt Designpaneele aus MDF, DiBond, Stahl, Aluminium, Edelstahl usw. Nutzen Sie die unbegrenzte Möglichkeit, schöne Räume zu schaffen.
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AGB

ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1 ALLGEMEINES

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und uns LugCom GmbH; Altes Dorf 17; 2281 Raasdorf; Tel:. +43 676 30 844 30; E-mail: kontakt@meinpaneel.at (nachfolgend „Lieferant“/“Eigentümer“) hinsichtlich unserer Waren und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

  2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  3. Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vom Lieferanten bestätigt werden.

 

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ

 

  1. Die auf der Website des Lieferanten enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

  2. Kostenvoranschlag

Der Kunde kann den Kostenvoranschlag über das auf der Website integrierte Online-Bestellformular oder per E-Mail 24/7 anfragen. An Werktagen kann der Kunde die Anfrage auch telefonisch gegenüber dem Lieferanten stellen.

  1. Bestellung:

    1. Der Kostenvoranschlag stelt keine verbindlichen Angebote dar, sondern dient zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

    2. Nach Abgabe des Angebotes durch den Kunden wird das individuelle Projekt erstellt und an den Kunden übermittelt.

    3. Die Annahme des Projekts durch den Kunden führt zum Vertragsabschluss.

    4. Der Kunde ist verpflichtet, die Zahlung innerhalb von 4 Kalendertagen nach dem Tag des Vertragsabschlusses zu leisten – andernfalls wird die Bestellung storniert.

    5. Wenn der Kunde eine andere Versandart als eine Selbstabholung gewählt hat, wird das Produkt an dem im Projekt angegebenen Datum und in der ausgewählten Art gesendet.

    6. Wenn Sie Produkte mit unterschiedlichen Lieferzeiten bestellen, ist das Lieferdatum das mit der längsten Lieferzeit.

    7. Der Kunde wird vom Liferanten benachrichtig sobald die Bestellung Abholungbereit oder Versandfertig ist.

    8. Selbstabholung ist kostenlos.

    9. Der Lieferant stellt für jede Bestellung eine Rechnung aus.

 

§ 3 VERTRAGSABSCHLUSS AUßERHALB DES FERNABSATZES/ KOSTENVORANSCHLÄGE/ ALLGEMEINES ZUM VERTRAGABSCHLUSS

 

  1. Mündliche Mitteilungen des Lieferanten – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden.

  2. Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung des Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt.

  3. Unsere Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden erstellt wurden und schriftlich abgegeben wurden. An diese Kostenvoranschläge sind wir 14 Tage ab Abgabedatum gebunden.

  4. Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.

  5. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses – vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.

 

§ 4 RRÜCKTRITTSRECHT

 

  1. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über
      1. Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,

      2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,

      3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,

      4. Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

      5. Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

      6. Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

      7. alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,

      8. Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

      9. Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,

      10. Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.

  2. Weitere Ausnahmen und nähere Informationen zum Rücktrittsrecht ergeben sich aus: Gesamt Rechtsvorschrift für Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, Fassung vom 05.11.2018 (FAAG).

 

§ 5 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

  1. Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

  2. Die Preisen sind in Euro angegeben und sind Bruttopreise.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Ware spätestens innerhalb von 4 Tagen ab dem Datum der Bestellung zu bezahlen, andernfalls wird die Bestellung storniert.

  4. Unsere Zahlarten: Vorauskasse.

  5. Der Zahlungsbetrag beträgt 100% der Gesamtkosten der Bestellung, einschließlich der Lieferkosten.

  6. Grundsätzlich gelten sämtliche Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.

  7. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

 

§ 6 LIEFER- UND VERSANDBEDINGUNGEN

 

    1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Lieferanten angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

    2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Lieferant zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Lieferant ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

    3. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Lieferant dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

    4. Bei Selbstabholung informiert der Lieferant den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Lieferant am Sitz des Lieferanten abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

    5. Der Kunde kann die folgenden Lieferungs- oder Abholmethoden für das bestellte Produkt verwenden:

      1. 1. Lieferung der Ware per Kurierdienst.

      2. 2. Selbstabholung: Altes Dorf 17, 2281 Raasdorf.

    6. Die Lieferkosten werden bei der Angebotslegung berechnet und gelten bei Bestellung vom Kunden akzeptiert.

    7. Der vorausichtliche Liefertermin wird dem Kunden bei Bestellung mitgeteilt.

    8. MIt Entgegennahme der Ware akzeptiert der Kunde die einwandfreie Lieferung der Bestellung.

 

§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT

 

    1. Gegenüber Verbrauchern behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

    2. Gegenüber Unternehmern behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

    3. Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Lieferant ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Lieferant wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Lieferant gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

 

§ 8 GEWÄHRLEISTUNG

 

    1. Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Hiervon abweichend gilt:

      1. Für Unternehmer:

        1. begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche;

        2. hat der Lieferant die Wahl der Art der Behebung;

        3. beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

      1. Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Lieferant hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche.

    1. Der Eigentümer ist verpflichtet, dem Kunden ein mangelfreies Produkt zu liefern.

    2. Im Falle der Feststellung eines Mangels hat der Kunde das Recht einer Reklamation nach den geltenden gesätzlichen Rechtsansprüchen.

    3. Reklamationen müssen unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an den Lieferanten gemeldet werden.

    4. Bitte teilen Sie uns folgendes mit:

      1. Kundendaten: Vorname, Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.

      2. Datum des Vertragsabschlusses.

      3. Beschreibung des Mangels, Umstände (einschließlich Datum) seines Auftretens, inklusive Fotos sowie eine Kopie der Rechnung.

      4. Kundenwunsch zur einvernehmlichen Beilegung der Reklamation.

    5. Der Eigentümer wird die Reklamation unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, beantworten. Wenn er dies nicht innerhalb dieser Frist tut, wird davon ausgegangen, dass die Anfrage des Kunden als berechtigt angesehen wurde.

§9 HAFTUNG

Der Lieferant haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

    1. Der Lieferant haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt:

      1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

      2. bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    2. Verletzt der Lieferant fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.

    3. Im Übrigen ist eine Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.

    4. Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine ein Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat der Lieferant den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

 

§10 SCHADLOSHALTUNG BEI VERLETZUNG VON DRITTRECHTEN

 

Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen, dass die dem Lieferanten von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte oder Markenrechte) verletzen. Der Kunde stellt den Lieferant von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Lieferant diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferant im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

 

§11 MITWIRKUNGSPFLICHT

 

    1. Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.

    2. Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.

    3. Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Lieferanten oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt.

    4. Der Kunde ist – allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten – verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsblattes zu bestätigen.

    5. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.

 

§12 URHEBERRECHT

 

Auf der Website veröffentlichte Texte, Fotos und andere Dokumente sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers nicht kopiert, verarbeitet oder reproduziert werden. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen und im Falle eines Verstoßes kann er zur Verantwortung gezogen werden.

Bei Fotos und Texten, die auf der Website platziert werden, gelten für die Nutzungsrechte und Urheberrechte folgende Regeln:

    1. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Reproduktion oder Verbreitung der übermittelten Materialien ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Es ist erlaubt, solche Materialien nur für einen bestimmten Zweck zu verwenden, der zuvor vom Eigentümer genehmigt wurde.

    2. Die Verwendung von Fotos und Texten auf anderen Websites oder deren Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich untersagt.

    3. Alle Fotos und Texte dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Die Verwendung solcher Materialien darf nicht direkt oder indirekt zu gewerblichen Zwecken verwendet werden.

    4. Alle auf der Website zur Verfügung gestellten Materialien können in sozialen Medien (Facebook, Instagram, Pinterest usw.) zur Verfügung gestellt werden, sofern die Quelle zur Verfügung gestellt wird (Quelle: www.meinpaneel.at).

    5. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung des Urheberrechts und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Aus diesem Grund empfehlen wir Nutzern, die die auf der Website veröffentlichten Fotos und Texte verwenden möchten, sich mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen, ihre persönlichen Daten und den Zweck des Antrags anzugeben, um eine schriftliche Erlaubnis für die Nutzung der vorstehenden Materialien zu erhalten.

 

§13 ANWENDBARES RECHT/ GERICHTSSTAND

 

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.2, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes des Lieferanten vereinbart. Sowohl für Klagen des Unternehmers gegen den Verbraucher als auch für Klagen des Verbrauchers gegen den Unternehmer befindet sich der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz in der EU, aber nicht in Österreich hat. Hat der Verbraucher in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so kann er nur bei jenem Gericht geklagt werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt liegt; Der Unternehmer kann diesfalls vom Kunden nur an seinem Geschäftssitz geklagt werden, sofern gesetzlich nicht ein anderer Gerichtsstand gegeben ist.